D&O Insurance

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    Fehler lassen sich nicht vermeiden – Haftungsrisiken schon!

    D&O by Martens Prahl ist die ideale Haftpflichtversicherung für Unternehmen sowie für Vereine und Verbände, welche die persönlichen Risiken ihrer Manager, Aufsichtsräte und Beiräte, wie etwaige Fehlentscheidungen, die sich zum Nachteil des Unternehmens entwickeln, optimal absichern möchten.


    Deckungssummen



    Gewünschte DeckungssummeJahresumsatzJahresumsatzJahresumsatzJahresumsatz
    0 - 10 Mio. €€10-50 Mio. €€50 - 100 Mio. €€100 - 200 Mio. €€
    1.000.000 €€ 910 €€
    2.000.000 €€1.725 €€2.070 €€
    3.000.000 €€2.200 €€2.875 €€3.335 €€
    4.000.000 €€2.850 €€3.300 €€4.315 €€
    5.000.000 €€3.500 €€4.200 €€4.800 €€5.200 €€
    7.500.000 €€6.900 €€7.200 €€7.600 €€
    10.000.000 €€9.400 €€10.300 €€
    15.000.000 €€15.400 €€

    Hinweis: Alle genannten Prämien sind Nettoprämien (ohne Versicherungssteuer) und ausschließlich jährlich zu zahlen.
    Die Jahresnettoprämie erhöht sich um den Betrag der gesetzlichen Versicherungssteuer (in Deutschland derzeit 19%).
    Bei den farblich hinterlegten Prämien steht die doppelte Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung.



    Informationen


    Haftungsrisiko

    Unternehmensleiter sind in Deutschland einem ständig zunehmenden Risiko ausgesetzt, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden und zwar von der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) oder Dritten (Außenhaftung). Gerade letztere betrifft auch geschäftsführende Gesellschafter, denen das Unternehmen ganz oder zum Großteil gehört, sowie Vorstandsmitglieder die Mehrheitsaktionäre sind.

    Das Hauptrisiko für Organe, in Deutschland in Anspruch genommen zu werden, ist die Innenhaftung. Die größte Bedeutung hat hier ein Verstoß gegen die Pflicht einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung (§ 93 AktG bzw. § 43 GmbHG oder § 34 GenG). Ferner kommen Verstöße gegen zahlreich gesetzlich geregelte Einzelpflichten in Betracht (z. B. im GmbH/ Genossenschafts- und Aktiengesetz, der Abgaben- und Insolvenzordnung, des HGB und BGB).

    Aufgrund des zunehmenden Ertrags-, Kosten- und Wettbewerbsdrucks sind Unternehmen und ihre Aktionäre oder Gesellschafter zudem immer weniger bereit, von Organen verursachte Vermögenseinbußen kompensationslos hinzunehmen. Bei der Fülle der Entscheidungen, die ein Organmitglied täglich treffen muss, sind Fehler nicht gänzlich auszuschließen. Dies gilt ebenso für Mitglieder der Aufsichtsorgane, da diese in einer einzigen Sitzung über Vorgänge einiger Monate zu entscheiden haben.

    Die Bestellung zum Organmitglied eines Unternehmens, egal ob öffentlich-rechtlich, genossenschaftlich oder privatrechtlich organisiert, ist mit einem erheblichen persönlichen Risiko verbunden, da für etwaige Fehlentscheidungen mit dem gesamten Privatvermögen einzustehen ist. Freistellungen sind nur für Teilbereiche möglich.

    Der Schaden kann vielfältig sein und schnell entstehen, da jede pflichtwidrige Beeinträchtigung des Vermögens des Unternehmens ausreicht. Das Unternehmen braucht im Schadenfall nur den Schaden darzulegen und zu beweisen. Aufgrund der im Gesetz festgelegten Beweislastumkehr muss sich dann das betroffene Organmitglied vom Vorwurf des Sorgfaltsverstoßes entlasten. Gelingt dies nicht, so werden Pflichtwidrigkeit und Verschulden vermutet und die Haftung begründet. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Organe (§ 421 BGB) kann ein Organmitglied auch dann in Anspruch genommen werden, wenn bei einem ressortübergreifenden Vorgang der Fehler eines anderen Organmitglieds ursächlich für den Schaden ist, aber nicht bewiesen werden kann, dass die Kontrolle funktioniert hat.

    D&O-Versicherung schützt Manager und Unternehmen

    Die Directors’ & Officers’ Versicherung (D&O-Versicherung) soll dem Manager die Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen und bei erfolgloser Anspruchsabwehr den Schaden begleichen.

    Für das Unternehmen ist es aber mindestens ebenso wichtig, dass es selbst für Pflichtverletzungen seiner Manager geschützt ist. Daher besteht kaum ein Entscheidungsspielraum des Unternehmensleiters für oder gegen die D&O, sofern ein Abschluss betriebswirtschaftlich vertretbar ist, denn er muss bei allen Entscheidungen zuerst das Unternehmensinteresse im Auge behalten.

    D&O Versicherung erhöht nicht das Risiko der Inanspruchnahme

    Die Angst, eine persönliche Inanspruchnahme würde durch den Abschluss einer D&O-Versicherung wahrscheinlicher, da das Unternehmen durch die deutlich höhere Entschädigungsleistung erst zur Inanspruchnahme motiviert wird, ist unbegründet. Verwaltungs- und Aufsichtsräte haben bei Entscheidungen zur Inanspruchnahme bei Pflichtverletzungen ihrer Leitungsorgane kaum einen Ermessensspielraum. Sofern sie begründete Ansprüche nicht durchführen, machen sie sich gegenüber den Anteilseignern selbst schadenersatzpflichtig.

    Deckungsumfang der D&O Versicherung

    Die D&O-Versicherung soll dem Unternehmen und allen Organmitgliedern Schutz vor finanziellen Folgen von Vermögensschäden aufgrund schuldhafter Pflichtverletzungen bei der Organtätigkeit bieten. Zur Deckung gehört die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Übernahme der Entschädigungsleistung bei berechtigten Ansprüchen.

    Es gibt über 40 Anbieter von D&O-Policen in Deutschland und die Deckungsunterschiede sind groß. Unterschiedliche Ausschlusskataloge, Obliegenheiten und Wissenszurechnung, eingeschränkt versicherte Verschuldensformen und Sublimite für bestimmte Deckungselemente sind nur einige Punkte, auf die es zu achten gilt.

    Auch können bestimmte Deckungserweiterungen gegen die Unternehmensinteressen sein und zudem einen geldwerten Vorteil der Prämie verursachen, was viele aber erst merken, wenn es bei einer Steuerprüfung auffällt (siehe auch „Bei Abschluss Haftung“ GoingPublic 5/12). Somit ist darauf zu achten, dass die vom Bundesfinanzministerium festgelegten Policenkriterien erfüllt werden, damit die Beiträge zur D&O-Versicherung nicht plötzlich zu steuerpflichtigen Einkünften werden.

    Auch beim versicherten Personenkreises muss genau abgewägt werden, wer in den Deckungsschutz einbezogen werden soll, denn die Deckungssumme ist begrenzt. Zum einen brauchen Träger von Fremdmandaten, die im Interesse des Unternehmens ausgeübt werden, einen geeigneten Deckungsschutz. Andererseits kann man hierdurch auch die Deckung für die Leitungsorgane aushöhlen, so dass im Schadensfall die Summen verbraucht sind.

    Schadensfallmanagement ist unerlässlich

    Last but not least ist darauf zu achten, dass es ein klares Risikomanagement für den Fall der Inanspruchnahme gibt. Im Schadenfall wird der Versicherer zur Gegenpartei, da er zuerst versucht, den Anspruch abzuwehren. Insofern benötigt man nicht nur einen Plan, sondern auch einen Berater, der mit der Abwicklung von D&O-Schadensfällen Erfahrung hat und sofort die geeigneten Schritte einleitet.

    Auch mit einer vorschnellen Schadensmeldung sollte man vorsichtig sein – ein gemeldeter Fall, der nichts mit D&O zu tun hat, kann trotzdem große Auswirkungen auf den Fortbestand der Police haben.


    Warum Martens Prahl



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    Wir haben Erfahrung mit der D&O-Versicherung seit über 20 Jahren und hierbei zahlreiche Groß- und Kleinschäden abgewickelt. Wir haben den D&O Score entwickelt, ein Ratingsystem, anhand dessen sich die Qualität eines Bedingungswerks objektiv messen lässt. Der Vorteil dieses Scores ist, dass er individuell an die Risikosituation des Unternehmens angepasst werden kann, da nicht alle Bedingungswerke für alle Unternehmensformen und Tätigkeitsbereiche gleichermaßen vorteilhaft sind.



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    +49 2683-946 99 69

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