Wetterversicherung
Diese Deckung springt ein, wenn ein vorher festgelegtes Wetterereignis nicht eintritt und ersetzt einen im Vorfeld vereinbarten Betrag (z. B. Unterschreiten einer bestimmten Anzahl von Sonnentagen oder Ausbleiben von Schnee in einer bestimmten Periode, überdurchschnittliche Kälte mit der Folge höherer Energiekosten). Filmproduzenten benötigen die Versicherung ebenso wie Hersteller wetterabhängiger Produkte wie Eiscreme oder Klimageräte. Durch die Vereinbarung einer Erstrisikosumme und die Kopplung an festgelegte Wetterereignisse ist kein Nachweis eines Schadens notwendig, so dass die Schadenabwicklung sehr unproblematisch abläuft.